Rahmenbedingungen

Stichwort Grundversorgung

Unter dem Begriff «Grundversorgung» wird oft das gesamte Angebot der Post verstanden. Doch nur ein Teil davon macht den postalischen Service public aus: der im Postgesetz definierte Universaldienst. Die entsprechenden Vorgaben erfüllt die Post voll und ganz. Zusätzlich erbringt sie Dienstleistungen, die darüber hinausgehen. So müssen A-Post-Briefe gemäss Postgesetz an mindestens fünf Tagen pro Woche zugestellt werden – die Post macht es an sechs Tagen.

90% in 20 Minuten

Seit dem 1. Januar 2004 hat die Post einen Infrastrukturauftrag. Sie ist verpflichtet, ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben. Zudem muss eine Poststelle mit dem Angebot der Grundversorgung in angemessener Distanz erreichbar sein, das heisst: für 90% der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten. Massgebend ist dabei die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss.

Bei der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hört die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden an und strebt eine einvernehmliche Lösung an. Als Poststellen gelten für den Bundesrat auch Agenturen. Der Hausservice wird als Poststellenersatz für die Sicherstellung der Grundversorgung anerkannt. Hingegen verzichten Bundesrat und Parlament ausdrücklich auf rechtliche Vorgaben für die genaue Anzahl Poststellen.

Die neue Postgesetzgebung

Bei der Überprüfung von Poststellen hält sich die Post an alle Rahmenbedingungen und Auflagen. Doch der Bundesrat verlangt von ihr auch, sich Veränderungen zu stellen. Das heisst: sich an der Kundschaft zu orientieren, wirtschaftlich zu arbeiten, wettbewerbsfähige Leistungen anzubieten und den Wert des Unternehmens zu steigern. Denn durch die Öffnung der Postmärkte in Europa verändert sich auch der schweizerische Postmarkt. Dies wiederum machte eine vollständige Revision der Postgesetzgebung erforderlich, welcher die Eidgenössischen Räte Ende 2010 zugestimmt haben.

Die neue Ordnung schafft die Voraussetzungen, damit alle Anbieter von Postdienstleistungen denselben Regeln unterstehen und die Grundversorgung auf hohem Niveau gesichert ist. So bleibt die Post verpflichtet, die Grundversorgung (Postdienste und Zahlungsverkehr) landesweit sicherzustellen. Eine weitere Vorgabe besteht wie bisher in einem flächendeckenden Netz an Zugangspunkten. Darunter sind sowohl Poststellen als auch Agenturen («Post im Laden») zu verstehen.

Durch die revidierte Postgesetzgebung erhält die Schweizerische Post moderne Strukturen und einen rechtlichen Rahmen, der ihr ausreichend unternehmerischen Handlungsspielraum lässt. Mitte 2012 soll die Inkraftsetzung erfolgen. Für Anfang 2013 ist die damit verbundene Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft im Eigentum des Bundes vorgesehen.

Marktöffnung mit Mitsprachemöglichkeiten

Die Marktöffnung in der Schweiz erfolgt schrittweise. Per 1. Juli 2009 hat der Bundesrat auf dem Verordnungsweg die Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm beschlossen. Dessen vollständige Aufhebung ist vorerst nicht vorgesehen. Der Bundesrat muss aber dem Parlament bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes einen Bericht vorlegen, der die Auswirkungen der Marktöffnung bis 50 Gramm sowie die Entwicklungen in den europäischen Postmärkten nach deren vollständiger Öffnung aufzeigt.  

Blick ins Ausland

Das Verkaufsnetz der meisten europäischen Länder unterscheidet sich von jenem der Schweiz. So ist namentlich der Agenturanteil bedeutend höher (im EU-Durchschnitt deutlich über 50%). Dies liegt insbesondere daran, dass der Zahlungsverkehr anders als hierzulande nicht zum Universaldienst gehört. Darüber hinaus erleichtern die geringeren Anforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit im Ausland die Verbreitung von Agenturen.

Am 1. Januar 2011 haben zehn EU-Mitgliedstaaten nach den Bestimmungen der dritten EU-Postrichtlinie ihre Postmonopole aufgehoben. Damit schlossen sich Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien den sechs Ländern an, die ihre Postmonopole bereits abgeschafft hatten – Deutschland, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. In diesen Ländern ist nun der letzte und grösste reservierte Bereich der Briefpost – Briefe bis 50 Gramm – für den Wettbewerb geöffnet. Somit sind etwa 95 Prozent des EU-Postbinnenmarkts liberalisiert.

Den verbleibenden elf Mitgliedstaaten – Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern – wurde zur vollständigen Öffnung ihrer Postmärkte eine zusätzliche zweijährige Übergangsfrist eingeräumt.