Details Gerichtsurkunden (GU) (neu)

Wichtig zu wissen

Sendungsaufbereitung

Sie können für die neue Gerichtsurkunde Briefumschläge mit oder ohne Fenster verwenden und diese individuell gestalten. Eine spezielle Umschlagfarbe ist nicht mehr vorgeschrieben.

Die Empfangsbestätigung ist nicht mehr Bestandteil des Umschlags. Sie wird von der Post aufgrund der vorhandenen Sendungsdaten generiert.

Möglicherweise haben Sie bisher auf der Empfangsbestätigung gewisse Informationen für den Empfänger angebracht. Diese können Sie bei der neuen Gerichtsurkunde auf dem Umschlag anbringen oder im Adressfenster platzieren. Bei Fragen zur Sendungsgestaltung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Barcode und Lieferschein 22

Die neue Gerichtsurkunde erhält einen eigenen Barcode. Diesen können Sie unter My Post Business gratis beziehen. Die Sendungen werden mit dem Lieferschein 22 aufgeliefert. Er beinhaltet alle relevanten Informationen, die für die Erstellung und Zustellung der Empfangsbestätigung notwendig sind. Der Lieferschein 22 kann im DocuCenter bestellt oder unter den Downloads als PDF heruntergeladen werden.

Empfangsbestätigung

Die Empfangsbestätigung wird nach erfolgter Zustellung von der Post gedruckt und Ihnen per Einschreiben (R) in der Regel am übernächsten Werktag zugestellt. Die Empfangsbestätigung steht auch auf Track & Trace Business zum Download bereit

Zusatzleistungen

Die Gerichtsurkunde (neu) kann auch mit den Zusatzleistungen

  • Swiss Express «Mond»
  • Eigenhändig (RMP)

verschickt werden. Bringen Sie dazu einfach den entsprechenden Zusatzleistungsbarcode an.